Die Geheimsprache der Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse sind eine super Quelle für Recruiter, um mehr über Ihre Bewerber zu erfahren. Wenn ihr mal einen Blick in Eure Arbeitszeugnisse werft, könnt Ihr sicher keine einzige eindeutig negative Formulierung erkennen, richtig?

Das ist nicht nur so gewollt, hat sich allgemein auch einfach so eingebürgert. Dennoch wimmelt es in Zeugnissen nur so von Doppeldeutigkeiten, die für den Laien positiv erscheinen, bei Profis allerdings die Alarmglocken läuten lassen. 

Nur vier Prozent aller Start-Ups werden in Deutschland ausschließlich von Frauen gegründet.

Wir haben für Euch die gängigsten Formulierungen und ihre tatsächliche Bedeutung zusammengetragen:

Sie hat alle Arbeiten mit großem Fleiß erledigt. = Sie war fleißig und interessiert, aber nicht erfolgreich.

Sie zeigte Verständnis für Ihre Arbeit. = Sie leistete keine gute Arbeit.

Die Aufgaben, die wir Ihr übertrugen, hat sie zu unserer Zufriedenheit erledigt. = Sie erledigte wirklich nur die Aufgaben, die man Ihr explizit übertrug und blieb ansonsten passiv, also bestenfalls Durchschnitt.

Sie erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß. = Sie war zwar pflichtbewusst, zeigte aber keine Initiative.

Sie arbeitete mit größter Genauigkeit. = Sie war langsam, unflexibel und kleinlich.

Sie verstand es, alle Aufgaben stets mit Erfolg zu delegieren. = Sie hat immer eine Möglichkeit gefunden, die Aufgaben nicht selbst zu erledigen.

Die angebotenen Leistungen waren stets im Bereich ihrer Fähigkeiten. = Ihre Fähigkeiten waren schlecht und sie lieferte dem Unternehmen keinen Mehrwert.

Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich. = Sie hatte Probleme mit Ihren Vorgesetzten, denn sie werden im Satz erst nach den Kollegen genannt.

Sie hat alle Aufgaben in Ihrem und im Interesse der Firma gelöst. = Sie beging Diebstahl und/oder andere schwere Vergehen.

Sie war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen. = Sie war eine schamlose Wichtigtuerin.

Aufgrund Ihrer anpassungsfähigen und freundlichen Art war sie im Betrieb sehr beliebt. = Sie hatte Alkoholprobleme während der Arbeitszeit.

Bei unseren Kunden war sie schnell beliebt. = Sie machte schnell Zugeständnisse.

Also: Sucht Eure alten Arbeitszeugnisse raus und werft einen genauen Blick hinein, bevor Ihr sie Euren Bewerbungsunterlagen beifügt.

Übrigens: Wenn der Arbeitgeber im Zeugnis Tatsachen falsch wiedergegeben, Deine Leistung unvollständig beschrieben oder bewertet oder formelle Vorschriften nicht beachtet hat, dann hast Du einen Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses. Das gilt aber nur für einen angemessenen Zeitraum von etwa sechs Monaten, danach verwirkt der Anspruch und das Zeugnis bleibt unverändert.

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